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BVerwG, 13.06.1958 - IV C 18.57 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LAG § 254 Abs. 3; VGG § 79 Abs. 3
Papierfundstellen
- BVerwGE 7, 110
- NJW 1958, 1890
- DVBl 1958, 656
Wird zitiert von ... (7)
- VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 419/20
Sondernutzung; Aufstellung von Altkleidersammelcontainern; Ermessensausübung
Ein solcher setzt voraus, dass es zu gar keiner Ermessensentscheidung gekommen ist, etwa deshalb, weil die Verwaltung die Tatsache, dass eine Ermessensnorm vorliegt, übersehen hat oder sich - warum auch immer - gebunden fühlte (…BVerwG NJW 1982, S. 1413; BVerwGE 84, 375 (389); 79, 274 (281); 78, 314 (320); 64, 7 (12); 19, 149 (153); 15, 196 (199); 7, 110 (111)). - BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64
Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung …
Lehnt die Behörde einen Antrag ab, weil sie annimmt, die beantragte Amtshandlung rechtlich nicht vornehmen zu dürfen, obwohl ihr insoweit Ermessensfreiheit eingeräumt ist, so ist die Ablehnung rechtswidrig (vgl. BVerwGE 2, 288 [290] und 7, 110 [111]). - BVerwG, 17.01.1968 - V C 137.66
Wohnungsbaudarlehen für eine landwirtschaftliche Kleinsiedlung - Zweck der …
Daß aber nur die unbedingte Bewilligung oder Ablehnung die einzig mögliche ermessensfehlerfreie Entscheidung wäre, ist in keiner Weise ersichtlich (Urteil des IV. Senats vom 13. Juni 1953 [BVerwGE 7, 110] und die sich ihm anschließende ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
- BVerwG, 11.01.1967 - V C 48.66
Anspruch auf Erhalt eines Aufbaudarlehens für eine landwirtschaftliche …
Infolgedessen hat es unterlassen zu prüfen, ob - wie in aller Regel - ein Spielraum für das behördliche Ermessen gegeben ist (vgl. Urteile des IV. Senats vom 13. Juni 1958 [BVerwGE 7, 110] und des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1964 - BVerwG V C 018.64 - [ZLA 1965, 70, 247]). - BVerwG, 19.01.1966 - V B 193.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung eines …
Sie können daher in derartigen Fällen in aller Regel im Urteil keine Verpflichtung zur Leistung aussprechen, es sei denn, daß jeder andere Entscheid nicht ohne Ermessensfehler ergehen könnte (vgl. die vom VIA genannten Urteile des III. Senats vom 9. Mai 1956 [BVerwGE 3, 279] und des IV. Senats vom 13. Juni 1958 - BVerwG IV C 19.57 - [ZLA 1958, 347, 380 = Buchholz BVerwG 427.3, § 254 LAG Nr. 37 a] sowie ferner u.a. die Urteile des IV. Senats vom 13. Juni 1958 [BVerwGE 7, 110] und vom 12. Juli 1963 [BVerwGE 16, 214]). - BVerwG, 09.07.1959 - II C 357.57
Rechtsmittel
Im Hinblick darauf, daß § 17 Abs. 4 Satz 2 BesG in der während der Rechtsperiode vom 1. Januar 1953 (Inkrafttreten des Dritten Besoldungsrechtsänderungsgesetzes) bis zum 31. März 1957 (Inkrafttreten des Bundesbesoldungsgesetzes) geltenden Fassung die Anrechnung "sonstiger Zeiten einer vollen Tätigkeit" in das Ermessen der zuständigen Behörde stellt ("können") und die Behörde grundsätzlich nicht durch Urteil zu einer Ermessensleistung verpflichtet werden darf (BVerwGE 3, 83 [84]; 4, 75 [79]; 7, 110 [111]), muß jedoch der Verpflichtungsausspruch entfallen. - BVerwG, 21.11.1958 - IV C 298.57
Rechtsmittel
Dem darüber hinausgehenden Antrag auf Bewilligung der Ausbildungshilfe, der in einen Antrag auf Verpflichtung der Behörde zur Gewährung der Ausbildungshilfe umzudeuten ist, konnte auch in dieser abgeschwächten Form nicht stattgegeben werden, weil ein Verwaltungsgericht die Behörde nicht zu Ermessensleistungen verpflichten darf (zu vgl. Urteil des erkennenden Senats BVerwG IV C 18.57 vom 13. Juni 1958 BVerwGE 7, 110).